AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.1

Fassung vom 22. September 2022

1 GELTUNG

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Anmeldung zum Reitunterricht, oder mit Bezug von anderen Dienstleistungen der Kingsale KLG. Die jeweils aktuelle und gültige Version allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Leistungsumfang sowie die aktuellen Preise finden sich auf unserer Homepage: www.kingsale-equi.ch.


2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Betreten der jeweiligen Reitanlagen und das Reiten, geschehen auf eigene Gefahr. Dies gilt für Reiter, Pferdebesitzer, Dritte oder Privatpferde, während des Aufenthalts und des Reitens auf den Reitanlagen, wie auch bei Ausritten ins Gelände, sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen. Bei Kindern werden die gesetzlichen Vertretern nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

Kingsale KLG lehnt – außer der gesetzlichen – jegliche Haftung bei Unfällen, Krankheiten oder Sachschäden, welche Reiter, Pferdebesitzer, Dritte oder Privatpferde treffen können, ab. Für persönliches Eigentum übernimmt Kingsale KLG keine Haftung. Die Freizeichnung umfasst auch die außervertragliche Haftung.

Schäden, welche durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.


3 VERSICHERUNG

3.1 REITUNTERRICHT

Jeder Reitschüler muss, bevor er mit dem Reitunterricht bei Kingsale KLG beginnt, im Besitz einer Unfall-, Privathaftpflichtversicherung sein.

Reitschülern, welche ein fremdes Pferd reiten, wird empfohlen eine Reiterhaftpflichtversicherung abzuschließen, welche das „Reiten gemieteter oder geliehener Pferde und deren Sattelzeug“ miteinschließt. Diese Zusatzversicherung kann zum Beispiel über die Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Reitschülern, welche ein eigenes Pferd reiten, wird empfohlen für Ihr Pferd eine Versicherung für Krankheit, Unfall und Rettung abzuschließen, welche auch die Teilnahme an Trainings und Sportanlässen miteinschließt.

3.2 PFERDEAUSBILDUNG UND EINZELBERITT

Pferdebesitzern, welche bei Kingsale KLG Dienstleistungen im Bereich von Pferdeausbildung, Einzelberitt oder dergleichen beziehen, wird empfohlen, für Ihr Pferd eine Versicherung für Krankheit, Unfall und Rettung abzuschließen, welche auch die Teilnahme an Trainings und Sportanlässen miteinschließt.


4 SICHERHEIT UND AUSRÜSTUNG IM REITUNTERRICHT

Die Sicherheit von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Die Kingsale KLG ist bemüht, alles zu tun, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Von den Reitschülern und ihren Begleitpersonen wird dasselbe erwartet.

Pferde sind Fluchttiere und der Umgang mit ihnen birgt gewisse Risiken in sich. Alle Reitschüler müssen daher einen geprüften Reithelm (ggf. Fahrradhelm) mit Dreipunktsicherung tragen und über zweckmäßiges Schuhwerk (über den Knöchel / mit Absatz) verfügen. Reitschüler, die ohne diese minimale Ausrüstung zum Unterricht erscheinen, dürfen an diesem nicht teilnehmen. Zusätzlich wird das Tragen einer Schutzweste empfohlen. Es obliegt den Reitschülern (ggf. gesetzlichen Vertretern), die Ausrüstung regelmäßig zu überprüfen und für den einwandfreien Zustand zu sorgen. Da der Reitunterricht grundsätzlich bei jeder Witterung abgehalten wird, ist wetterfeste Ausrüstung zu empfehlen.


5 ALLGEMEINE REGELN FÜR EXTERNE

Externe haben sich an die jeweiligen Stallordnungen zu halten. Sie haben außerhalb des Unterrichts keinen Zugang zu den Stallungen oder zu den Pferden auf den Weiden. Ohne Beisein oder Einwilligung der Besitzer oder Trainers ist das Herantreten an die Pferde oder das Füttern verboten.


6 VERHINDERUNGEN UND AUSFÄLLE DES REITUNTERRICHTS

Kann ein Reitschüler an einer Lektion nicht teilnehmen, so ist er verpflichtet, seine Absenz vorgängig und möglichst frühzeitig seinem Trainer per WhatsApp oder Email zu melden. Bei kurzfristigen Abmeldungen (< 4 Stunden vor Lektion) oder unentschuldigten Absenzen, wird die Lektion berechnet.


7 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Wiederkehrende Gebühren (bspw. Pferdeausbildung) sind monatlich im Voraus via Banküberweisung zu bezahlen. Einzelne Reitlektionen und Einzelberitt sind grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach der Lektion via Banküberweisung, oder direkt im Anschluss an die Lektion in bar oder TWINT an den Trainer zu bezahlen. Die Bankverbindung ist auf der Homepage unter Kontakt aufgeführt.


8 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Bei Streitigkeiten ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Schaffhausen.

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